Allgemeine Geschäftsbedingungen
§
1 Leistungsgegenstand
1.1 peak personal training verpflichtet sich, den Klienten
im Rahmen der vereinbarten Trainings- und
Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu
betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die
Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten
persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung
versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche
Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§
2 Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten
oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich
vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit
dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und
-ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem
Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem
obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch peak personal
training möglich.
§
3 Sonstige Leistungen
3.1 peak personal training steht ihren Klienten außerhalb
der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 6.00 und 22.00
Uhr und Samstags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr im Rahmen der
vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per
Telefon, Fax und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich
kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von peak personal
training.
3.2 Erstgespräche und der Check up sind in aller Regel
kostenfrei.
§
4 Haftung
4.1 peak personal training schließt gegenüber dem Klienten
jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer
grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch
etwaiger Erfüllungs-gehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten
zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der
vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 peak personal training haftet nicht über die Erbringung
ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige
Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des
Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von
Kooperationspartnern oder anderen von peak personal
training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut
er dies auf eigene Verantwortung. peak personal training
übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen,
die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von
peak personal training um etwaigen gesetzlichen
Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle
und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings
auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den
direkten Weg von und zum Trainingsort.
4.7 Der Klient versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich
bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er
verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine
Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede
Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem
Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des
Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird
unbedingt Folge geleistet.
4.8 Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen
Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind
wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle
Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.
§
5 Zahlungsbedingungen
5.1
Der Kunde erhält einmal monatlich eine Rechnung. Diese ist
ohne Abzüge zahlbar innerhalb 7 Tage nach Erhalt. Gerät der
Kunde in Verzug, werden Verzugskosten in Höhe von
10,00€ erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen
ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle
Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen
Vorkasse in Rechnung gestellt.
5.2 Das Honorar beträgt 85,00€ incl.19% MwSt./ Stunde.
Ausnahmen sind spezielle Programme, die Sonderpreise
beinhalten. Termine, die außerhalb der normalen
Trainingszeiten vereinbart werden enthalten einen Aufschlag
von 15,00€ zzgl. MwSt./Stunde. peak personal training
behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und
verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend,
mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich
mitzuteilen.
5.3 Die Überweisung erfolgt auf das Konto:
Tim
Gondorf, Commerzbank Frankfurt
BLZ 50040000
Kontonummer 650939201
§
6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder
Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten
(Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom
Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten,
Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung
konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der
Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen
(z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.)
in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife
vereinbart.
6.4 Kauft peak personal training im Auftrag des Klienten
Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis
zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber,
Eigentum von peak personal training.
6.3 Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser
wegen schlechtem Wetter nur von peak personal training
abgesagt werden. Sobald keine Absage erfolgt, findet der
Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt
statt. Der Kunde ist selbst für Temperatur und
Wettergerechte Kleidung zuständig.
§
7 Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich,
spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen.
Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte
Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund
unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu
gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit
gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache
verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird
grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann
nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig
qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
§
8 Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch peak
personal training können keine Ersatzansprüche geltend
gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden
gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§ 9 Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von peak
personal training gespeichert und ausschließlich zur
Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens
aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit
gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes.
§
10 Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse von peak personal training
Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der
Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 peak personal training hat über alle im Zusammenhang
mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen
bekannt gewordenen Informationen des Klienten
Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der
Rahmenvereinbarung hinaus.
§
11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen
zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an,
sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für
alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax
oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger
Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die
Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen
äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§
12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,
sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis
gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam
oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird
einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg
möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung
getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Frankfurt vereinbart. Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
